AGB
Win Club ist eine Marke (Brand) der Casimir Sports Services GmbH.
Nutzungs-vereinbarung:
Mit dem Erwerb einer Trainingskarte oder einer Mitgliedschaft kommt ein Vertrag über die jeweils vereinbarten Leistungen zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von Win Club im vereinbarten Umfang genutzt werden. Mit dem Win Club Portal von Virtuagym können Termine online gebucht werden. Die Teilnahme an Workouts ist ausschließlich nach einer Online-Buchung möglich.
PT-Termine werden persönlich mit dem Trainer vereinbart. Die für PT verfügbaren Termine sind im Win Club-Portal sichtbar, oder können direkt beim Trainer erfragt werden.
Eine Mitgliedschaft oder eine Trainingskarte berechtigen die Teilnahme an den Win Club Gruppenworkouts im vereinbarten Umfang. Kostenpflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen.
Termine für die Gruppenworkouts werden auf der Internetseite (www.winclubcrossfit.com) bekanntgegeben. In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und 02. Januar finden meist keine Gruppentrainings statt. Weiterhin behält sich Win Club vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an weiteren bis zu 10 Werktagen im Jahr zu schließen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Zahlungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus bekanntgegeben.
Zahlungs-bedingungen:
Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus. Bei Abschluss einer Mitgliedschaft erfolgt die Zahlung ausschließlich per SEPA Lastschriftmandat. Der Leistungsempfänger bemächtigt die Casimir Sports Services GmbH, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschrift jeweils am 1. Werktag des Monats einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von der Casimir Sports Services GmbH auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Für den Fall mangelnder Kontodeckung oder unberechtigten Widerrufs der Lastschrift ist die Casimir Sports Services GmbH berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten in Höhe von 10,00€ zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift einzuziehen.
Kursanmeldung:
Die maximale Teilnehmerzahl des Gruppentrainings (Erwachsene) beträgt in der Regel ca. 15 Personen (Kinder ca. 20). Win Club behält es sich vor, die Gruppengröße in Abhängigkeit des jeweiligen Workouts anzupassen, damit die Sicherheit gewährleistet und das Verletzungsrisiko minimiert wird.
Da die Teilnehmerzahl der Kurse limitiert ist, kann eine Teilnahme nur mit vorheriger Anmeldung erfolgen. In Ausnahmefällen entscheidet der Trainer, ob ein zuvor nicht angemeldetes Mitglied am Kurs teilnehmen kann. Die Anmeldung für ein Gruppentraining ist verbindlich (siehe unten: „Stornierung“). Die Anmeldung für die Kursteilnahme erfolgt über das Buchungsportal des Drittanbieters Virtuagym.
Kursanmeldungen, welche nicht wahrgenommen oder im vereinbarten Rahmen von 6 Stunden vorher nicht storniert werden, zählen als besucht und verringern das vereinbarte Buchungskontingent. Werden innerhalb eines Monats 3 gebuchte Termine nicht fristgerecht abgesagt, behält sich Win Club als Sanktion vor, alle bis zu diesem Zeitpunkt getätigten Vorausbuchungen des Vertragspartners zu löschen. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, dann erneut verfügbare Termine zu buchen.
Personal Training Termine können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Die stornierte Stunde wird dem Stundenkontingent automatisch wieder gutgeschrieben. Bei zu später Stornierung wird das Kontingent um die jeweilige Stunde belastet.
Weitergabe der Mitgliedsdaten an Virtuagym:
Win Club nutzt für Mitgliedermanagement, Kursanmeldung, Performance Tracking sowie Zahlungsabläufe die Cloudsoftware Virtuagym. Die Mitgliedsdaten werden zu den oben genannten Zwecken digital erfasst und an Virtuagym weitergegeben. Jedes Mitglied erhält außerdem einen privaten Zugang zum Win Club – Buchungsportal, worin eine Registrierung des Mitglieds zu Buchungs- und Abrechnungszwecken erfolgt. Zwischen Win Club und Virtuagym besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag, welcher im Club einsehbar ist.
Mitgliedschafts-optionen:
Für eine sichere Teilnahme an sämtlichen Kursangeboten von Win Club wird jedem Neumitglied (Mitgliedschaft oder Karte) empfohlen, die angebotenen Einsteigerkurse zu absolvieren.
Im sog. „Open Gym“ findet kein angeleitetes oder beaufsichtigtes Training statt, es wird lediglich die Nutzung der Fläche und Geräte ermöglicht. Auch für die Einsteigerkurse und das Open Gym ist zwingend eine online Buchung erforderlich – diese zählt als regulärer Login einer Mitgliedschaft oder Trainingskarte.
Trainingskarten:
Mit dem Erwerb einer Trainingskarte können 10, 20, 50 Gruppentrainings (=10, 20, 50 CheckIns) in einem Zeitraum von jeweils drei, fünf oder neun Monaten gebucht werden. Kostenpflichtige Spezialkurse sind davon ausgenommen. Die Trainingskarten sind personengebunden und nicht übertragbar.
Mitgliedschaft:
Laufzeit
Die Erstlaufzeit der Mitgliedschaft beträgt zwölf Monate. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der geschlossenen Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber Win Club CrossFit (Brief oder EMail) zu erfolgen.
Erfolgt keine fristgemäße Kündigung einen Monat vor Ablauf der Mitgliedschaft, verlängert sich der Vertrag auf eine unbestimmte Dauer. Die Verlängerung kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt.
Umfang der Mitgliedschaft
Bei einer unlimitierten Mitgliedschaft kann der Vertragspartner täglich das aktuelle Kursangebot sowie das „Open Gym“ nutzen. Kostenpflichtige Spezialkurse sind nicht in der unlimitierten Mitgliedschaft enthalten.
Bei limitierten Mitgliedschaften kann der Vertragspartner entsprechend des vereinbarten wöchentlichen Stundenkontingentes die Win Club Gruppentrainings in Anspruch nehmen. Nicht gebuchte Termine verfallen am Ende der jeweiligen Woche und können nicht in Folgewochen übertragen werden. Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar (außer im Falle des Wechsels des Vertragspartners, s.u. „Übertragung der Mitgliedschaft“).
Kindermitgliedschaft
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Die Kindermitgliedschaft hat eine Erstlaufzeit von 6 Monaten und ist danach monatlich kündbar.
Krankheit/ Ausfallzeiten/ Umzug
Bei Verhinderung des Mitglieds von mehr als einem Monat infolge von Krankheit, Schwangerschaft, oder Wehrdienst kann der Vertrag gegen Vorlage einer ärztlichen bzw. behördlichen Bescheinigung für die Dauer der Verhinderung stillgelegt werden. Die Laufzeit des Vertrages verlängert sich automatisch um den Zeitraum der Stilllegung.
Bei Umzug in eine andere Stadt kann die Mitgliedschaft gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt zum jeweiligen Monatsende gekündigt werden. Im Übrigen gelten für sonstige Vertragsbeendigungen die gesetzlichen Bestimmungen.
Übertragung der Mitgliedschaft
Eine Übertragung oder der Verkauf der Mitgliedschaft ist nur nach Rücksprache mit Win Club und nur an Personen möglich, die noch nicht Mitglied bei Win Club sind oder waren.
Upgrade
Ein Upgrade auf ein höheres Mitgliedschaftsmodell ist während der Vertragslaufzeit zum Ende eines jeden Vertragsmonats möglich. Die Vertragslaufzeit von zwölf Monaten beginnt dann neu.
Ein “Downgrade” auf ein geringeres Mitgliedschaftsmodell ist nur zum Ende der 12-monatigen Vertragslaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen vor Vertragsende in schriftlicher Form (Email oder Post) möglich.
Verhalten im Club:
Konsumverbote – Verbotene Gegenstände
Es ist dem Mitglied untersagt, in den Studios zu rauchen, alkoholische Getränke oder Suchtgifte zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, und/oder sonstige Mittel, welche die körperliche Leistungsfähigkeit des Mitgliedes erhöhen sollen (z. B. Anabolika), in den Club mitzubringen. In gleicher Weise ist es dem Mitglied untersagt, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich Dritten anzubieten, zu verschaffen, zu überlassen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. Bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung ist Win Club berechtigt, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und/ oder Schadenersatz in Höhe von 1.500,- Euro geltend zu machen. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
Begleitpersonen/ Tiere
Das Mitbringen von Begleitpersonen (auch Kindern, außer im Falle einer Mitgliedschaft) und Tieren in die Studios ist grundsätzlich nicht gestattet.
Mitbringen von Getränken
Das Mitglied ist berechtigt, nichtalkoholische Getränke in die Studios mitzubringen.
Weisungs-berechtigung:
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Einrichtung, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten.
Datenschutz
Der Vertragspartner wird darauf hingewiesen, dass Win Club personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke, sowie an den Dienstleister Virtuagym. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Informationen aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Der Vertragstext wird nach Abschluss des Vertrages vom Unternehmen gespeichert und ist für den Vertragspartner jederzeit zugänglich. Es werden nur solche Daten vom Unternehmen erhoben und gespeichert, die für eine Vertragserfüllung zweckmäßig sind.
Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses werden sämtliche Kundendaten gemäß den gesetzlichen Vorgaben gelöscht.
Gesundheit:
Da es sich beim funktionellen Training um ein hochintensives, leistungsorientiertes Training handelt, empfiehlt Win Club allen Personen, die die Leistungen von Win Club nutzen wollen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen. Personen mit Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems, sowie Personen mit Schäden oder Verletzungen am Bewegungsapparat wird geraten, vor Beginn des Trainings zuerst durch eine geeignete Physiotherapie ihre Sporttauglichkeit in vollem Umfang wiederherzustellen.
Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der Teilnehmer oder das Mitglied, dass seine körperliche Tauglichkeit für Leistungssport-, Kraftausdauer- und Fitness-Training durch eine ärztliche Sporteignungsuntersuchung attestiert wurde.
Ein angemessener Versicherungsschutz (bspw. Unfall-, Krankenversicherung) ist Sache des Teilnehmers. Win Club CrossFit überprüft das Ergebnis der Sporteignungsuntersuchung nicht. Jeder Teilnehmer/ Mitglied wird mit seinem Arzt über etwaige Vorerkrankungen und Medikation (bspw. Bluthochdruck, Verletzungen, etc.) sprechen. Der Arzt und der Teilnehmer/ Mitglied müssen entscheiden, ob die Teilnahme am CrossFit Training möglich ist.
Haftungs-beschränkung:
Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Win Club haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Win Club , deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflichten von Win Club zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich die fortlaufende Bereitstellung der unter "Nutzungsvereinbarung" und "Mitgliedschaft" bezeichneten Leistungen.
Soweit vorstehend nichts anderes geregelt ist, ist die Haftung auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Pflichtverletzung, unerlaubter Handlung und culpa in contrahendo – ausgeschlossen.
Win Club übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen.